Das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)) vom 24.02.2012 fordert von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern - gemäß § 31 Abs. 3 - Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen zu erstellen und fortzuschreiben.
In der Grundlagenvereinbarung zur Neuordnung der Abfallwirtschaft in der Rhein-Main Region von 1998 ist festgelegt worden, dass die Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) als Dachorganisation der sechs Gebietskörperschaften u.a. auch für die Erstellung von Abfallwirtschaftskonzeptionen eigenverantwortlich tätig wird. Diese Aufgabe hat die RMA durch die Erarbeitung des vorliegenden Konzeptes, das einen Zeitraum bis zum Jahr 2026 einschließt, erfüllt.
Das Konzept kann hier als pdf gelesen bzw. heruntergeladen werden.